Hausrat versichert - keine Panik zu Silvester

Feuerwerksraketen, Böller und Wunderkerzen zu Silvester bringen den Sachversicherungen regelmäßig zu Jahresbeginn viel Arbeit. Versengte Textilien, explodierte Briefkästen und Wohnungsbrände können Resultate des unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerkskörpern, aber auch eines Versehens sein.

Haushaltsversicherung schützt vor den Folgen
Die Versicherung des Hausrates beinhaltet üblicherweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch-Diebstahl inkl. Vandalismus und ist erweiterbar um Elementarschäden, also u.a. Erdbeben, Hochwasser und Schneedruck.
Für die Silvesterknallerei ist die Feuer-Versicherung wichtig, denn sie umfasst nicht nur einen Brand, sondern auch Explosionen und Überspannungsschäden.

Haushaltsversicherung richtig abschließen
Entschädigt wird in der Regel der Neuwert der beschädigten Sachen, also die Kosten für die Neuanschaffung. Um Problemen in der Regulierung vorzubeugen, sollten Sie schon bei Abschluss darauf achten, dass der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumt. Dazu muss die Versicherungssumme einen bestimmten Wert pro Quadratmeter Wohnfläche erreichen, derzeit ca. 650 EUR.
Es macht also keinen Sinn darüber nachzudenken, ob der eigene Haushalt wirklich so wertvoll ist, denn viele Kleinigkeiten, wie z.B. Bücher, CDs, Wäsche werden bei der eigenen Berechnung gerne unterschätzt. Halten Sie den Richtwert ein, wird im Schadenfall nicht geprüft, ob Sie zu wenig versichert haben, es wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert.

Haushaltsversicherung - Leistung nach einem Wohnungsbrand
Entsteht ein offenes Feuer, z.B. durch einen Böller, der zum Fenster hereinfliegt, entschädigt die Hausratversicherung die beschädigten Sachen zum Neuwert. Voraussetzung ist, dass sie nicht zum Wohngebäude gerechnet werden können, wenn sie fest mit diesem verbunden sind (z.B. vom Vermieter eingebrachter, fest geklebter Teppich). Grundsätzlich gehören die Sachen zum Hausrat, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Versengte Textilien sind eventuell mit versichert, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. D.h., wenn Sie z.B. im Erdgeschoss wohnen und zu Silvester das Fenster weit aufstehen lassen, könnte der Versicherer die Leistung ablehnen, weil dieses Verhalten grob fahrlässig ist, Sie also nicht sorgfältig genug waren. Es gibt aber Tarife, die auch dann eine Entschädigung vorsehen.

Bei überlegter Vertragsgestaltung können Sie Silvester mit all dem Feuerwerk und der Knallerei aber ganz entspannt entgegen sehen und genießen.
 

 

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